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   LG Potsdam, 05.04.2002 - 5 T 79/01   

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https://dejure.org/2002,28550
LG Potsdam, 05.04.2002 - 5 T 79/01 (https://dejure.org/2002,28550)
LG Potsdam, Entscheidung vom 05.04.2002 - 5 T 79/01 (https://dejure.org/2002,28550)
LG Potsdam, Entscheidung vom 05. April 2002 - 5 T 79/01 (https://dejure.org/2002,28550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwaltes; "Löschung einer Firma" als vorrangiges Ziel des Insolvenzverfahrens

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwaltes; "Löschung einer Firma" als vorrangiges Ziel des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2002, 1149
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus LG Potsdam, 05.04.2002 - 5 T 79/01
    Die Beschwerde des Antragstellers ist gem. §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO , 4 InsO zulässig und statthaft (vgl. BGH NJW 2000, 1869 ).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 565/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Der Gläubiger muß mit einer Quote auf seine Forderung rechnen können (LG Freiburg ZInsO 2003, 954 und 1006; LG Potsdam ZInsO 2002, 1149; Vallender MDR 1999, 598, 600; FK-InsO/Schmerbach, aaO § 13 Rn. 82).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.09.2015 - 3 V 916/15

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Finanzrechtsweg zur Überprüfung eines

    (2) Es mag zutreffen, das das Insolvenzgericht missbräuchliche, d. h. zu einem anderen Zweck als der gleichmäßigen Befriedigung aller Schuldner gestellte Anträge, wie etwa solche nur zum Druck zur Zahlung oder zur reinen Existenzvernichtung, zurückzuweisen hat (FG Hamburg Beschluss vom 15. November 2010 3 V 168/10, EFG 2011, 475, m.w.N.; vgl. speziell zum auf Löschung im Handelsregister zielenden Insolvenzantrag Kexel in Graf-Schlicker, InsO, 4. Aufl. 2014, § 14, Rz. 8; LG Potsdam Beschluss vom 05. April 2002 5 T 79/01, ZinsO 2002, 1149), in jedem Fall aber geht die Überprüfung der Ermessensentscheidung durch das Finanzgericht über eine bloße Missbrauchs- und Verhältnismäßigkeitskontrolle hinaus (vgl. FG Hamburg Beschluss vom 18. August 2011 6 V 102/11, nachgewiesen bei juris).
  • LG Freiburg, 26.09.2003 - 4 T 216/03

    Insolvenzeröffnungsantrag eines Arbeitnehmers des Gemeinschuldners: Ablehnung von

    Die hinreichende Erfolgsaussicht fehlt jedoch, wenn der antragstellende Gläubiger auf seine Forderung voraussichtlich keinerlei Quote erhalten wird, weil der Antrag mangels Masse abgelehnt werden wird (LG Potsdam ZInsO 2002, 1149; Vallender MDR 1999, 598,600).

    Dieser Auffassung ist nicht zu folgen, weil die Interessen der Arbeitnehmer auf Gewährung von Insolvenzgeld in anderer Weise ausreichend sichergestellt sind (i.E. wie hier LG Potsdam ZInsO 2002, 1149).

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